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Heiztechnik

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zum 01.07.2021.

 

Sie gilt

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

 

Die neue BEG soll durch eine Kombination aus Energie­einsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primär­energie­bedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 senken.

Beim Bauen und Sanieren spielen zukünftig Nach­haltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine größere Rolle. Maßnahmen in diesen Bereichen werden daher mit einer höheren Förderung belohnt. Ein Beispiel: Sie erhalten bis zu 75.000 Euro Zuschuss, wenn Sie Ihr Ein­familien­haus sanieren und dabei die Stufe „Effizienz­haus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreichen. Höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn Sie für Ihr Wohn­gebäude einen individuellen Sanierungs­fahrplan erstellen lassen und vollständig umsetzen.

Wohngebäude: Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienz­haus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Bau­begleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.

Erfahren Sie mehr zu den neuen Förderkonditionen.