Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zum 01.07.2021.
Sie gilt
- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Die neue BEG soll durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 senken.
Beim Bauen und Sanieren spielen zukünftig Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine größere Rolle. Maßnahmen in diesen Bereichen werden daher mit einer höheren Förderung belohnt. Ein Beispiel: Sie erhalten bis zu 75.000 Euro Zuschuss, wenn Sie Ihr Einfamilienhaus sanieren und dabei die Stufe „Effizienzhaus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreichen. Höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn Sie für Ihr Wohngebäude einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen und vollständig umsetzen.
Wohngebäude: Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.
Erfahren Sie mehr zu den neuen Förderkonditionen.